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AGB´s / Beförderungsvertrag

Beförderungsvertrag

 

Inhalt dieses Beförderungsvertrages ist die einmalige Beförderung einer Person in einem Heißluftballon.

 

Die Haftung aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz. Für die eingesetzten Ballone sind mit einer 

kombinierten Halter- und Passagierhaftpflicht-versicherung versichert.

 

Bestandteil dieses "Beförderungsvertrages" sind auch die nachfolgenden Beförderungsbestimmungen".

 

Beförderungsbestimmungen

 

1. Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen und der auf der Vorderseite im Ticket eingetragene Passagier.

 

2. In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftfahrtgesetzes (§ 20 LuftVG) erfüllt, für die Durchführung der Fahrt einsetzen. 

Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen.

 

3. Die Haftung des Luftfrachtführers richtet sich nach dem bestehenden Luftfahrtgesetz.

 

4. Eine Haftung für Kleidung, Gepäck, Foto- und Filmgeräte wird nicht übernommen. Bei Mitnahme ist der Passagier selbst für die stoßsichere 

Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich. Weiter empfehlen wir festes Schuhwerk und robuste Outdoorbekleidung. 

 

5. Das Luftfahrtunternehmen kann die Beförderung verweigern, wenn der volle Fahrpreis nicht entrichtet ist oder fälschliche Aussagen über das Körpergewicht der Gäste gemacht wurden. (Abweichung größer als 15-20kg)

 

5a. Gewichtsbedingte Aufpreise:

Bei einem Körpergewicht von 115-135kg berechnen wir nachträglich einen Aufschlag von 89,-€ (Ausnahme ein weiterer von Ihnen gebuchter Gast ist leichter als 60kg) 

Bei Personen über 135kg berechnen wir einen Aufschlag von 100%.

 

6. Die Beförderung kann ebenfalls verweigert werden, wenn der Verdacht auf Alkoholgenuss vor der Fahrt vorliegt.

 

7. Schadensfälle und Verletzungen sind dem Piloten/Luftfahrtunternehmen unverzüglich mitzuteilen.

 

8. Für pünktliches Erscheinen am Startplatz ist der Passagier selbst verantwortlich.

 

9. Nichterscheinen oder nicht rechtzeitige Absage (mind. 7 Tage vor Fahrttermin) führen zum ersatzlosen Verlust des gezahlten Fahrpreises.

 

10. Die Fahrscheine sind ab Ausstellungsdatum 2 Jahre gültig. 

 

11. Stornierungen:

 

12. Innerhalb des Kalenderjahres (Stichtag 31.12.) ab Ausstellungstag ist eine Stornierung mit einer Gebühr i. H. v. 35 % des Kaufpreises möglich. 

Rückerstattung erfolgt nur gegen Vorlage der Originalunterlagen.

 

13. Nach Ablauf der Fristen gemäss Ziffer 12. ist der Fahrschein lediglich an eine andere Person übertragbar.

 

14. Schadenersatzansprüche wegen wetterbedingter Fahrtabsagen am Startplatz sind ausgeschlossen. 

Das Luftfahrtunternehmen ist bemüht, dem Passagier (Vertragspartner) rechtzeitig Informationen über die Durchführung der Fahrt zu geben. 

Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrtzeit bedingen, gilt die Fahrt als 

vertragsgemäß durchgeführt.

 

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des Luftfahrtunternehmens.

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